EU-Datenschutzgrundverordnung
Worum geht es?
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Sie regelt den Umgang von Unternehmen und Behörden mit personenbezogenen Daten und ersetzt die bisherige EU-Richtlinie aus dem Jahr 1995. Die Vorgaben der EU-DSGVO müssen nunmehr komplett umgesetzt werden, sonst drohen hohe Geldstrafen. Die Regelung beinhaltet eine Vielzahl neuer Informations- und Dokumentationspflichten und -rechte, die bei der Datenverarbeitung berücksichtigt werden müssen.
Im Mittelpunkt der EU-DSGVO steht die Stärkung der Rechte Betroffener was die Nutzung und Speicherung Ihrer Daten angeht. Welche Daten dies sind, wo und wie sie verwendet werden, gilt es zu analysieren und ein Verfahrensverzeichnis zur Handhabung dieser Daten zu erstellen.
So helfen wir Ihnen bei der Umsetzung der neuen Regelungen
Unser Portfolio umfasst die Analyse Ihrer Daten und Geschäftsprozesse und die gemeinsame Erarbeitung einer EU-DSGVO Strategie. Wir erarbeiten ein Prozess-, Daten- und Verfahrensverzeichnis und entwickeln eine Roadmap zur technischen und organisatorischen Umsetzung der definierten Maßnahmen. Diese setzen wir gemeinsam mit Ihnen um und unterstützen Sie bei der Schulung und Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter für die neuen Regelungen und die notwendigen Prozesse. Lediglich die Rechtsberatung zu diesem Thema bieten wir nicht an.
„Das EU-DSGVO Assessment hilft unseren Kunden dabei sicherzustellen, dass Ihre Datenhaltung, insbesondere über Systemgrenzen hinweg, den gesetzlichen Vorgaben entspricht – und das ohne langwieriges Projekt und hohe Beratungsaufwände.“
– Oliver Leonhardt, Unit Leader Master Data Management