Die 7. MaRisk-Novelle der Finanzwirtschaft bringt einige Regulierungsupdates mit sich, die Finanzdienstleister betreffen. Um Licht ins Dunkel zu bringen, haben wir im Folgenden zusammengefasst, was auf Unternehmen zukommt.
Regelung des Immobiliengeschäfts
Die 7. MaRisk-Novelle stellt eine große Erweiterung der Regulatorik dar, die Finanzdienstleister betrifft. Neben den neu eingeführten Hauptaspekten wie der Berücksichtigung von ESG-Risiken oder der Übernahme der EBA-Leitlinien zur Überwachung hinsichtlich der Kreditvergabe, gehört eine angepasste Regulatorik zur Steuerung des Immobiliengeschäfts ebenfalls zu den neuen Anforderungen.
Doch was ist mit dem „Immobiliengeschäft der Finanzdienstleister“ genau gemeint? Oft wird es mit der Kreditvergabe zur Immobilienfinanzierung verwechselt. In diesem Fall ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Banken selbst als Investoren der Immobilien auftreten, anstatt solche Investitionen lediglich zu finanzieren. In der letzten Dekade ist das Geschäft rund um Immobilien explodiert und hat sich aufgrund der Niedrigzinspolitik der Zentralbanken als neue lukrative Ertragsquelle herausgestellt.
Warum gibt es diese neue Regelung?
Da das Immobiliengeschäft noch eine recht junge Disziplin im Finanzsektor ist, gibt es auch vergleichsweise wenig gesetzliche Anforderungen und Kontrollen. Das gestiegene Interesse der Institute und das daraus resultierende hohe Investitionsvolumen hat aber auch eine hohe Krisenanfälligkeit, bzw. ein hoher Schaden im Falle des Risikoeintritts, zur Folge. Während es bspw. für den Kreditvergabeprozess seit geraumer Zeit detaillierte Regularien gibt, fehlten für Immobiliengeschäfte bisher eigene Richtlinien. In Form eines neuen Moduls, dem BTO 3, wurden diese in die 7. MaRisk-Novelle aufgenommen.
Inhalt und Bedeutung der Anforderungen
Wie bei anderen Thematiken der MaRisk dient der neue Teil ebenfalls der Richtlinienkonzeption. Dies bedeutet, dass den Instituten ein Rahmenwerk mitgegeben wird, in welchem sie agieren können. Ziel ist die Definition einer schlanken und prinzipienorientierten Regelung für die Aufbauorganisation und Prozesse. Ebenfalls werden Anforderungen des Kreditgeschäfts in großem Umfang auf die Anforderungen des Immobiliengeschäfts übertragen. Durch die neuen Regeln wird sichergestellt, dass die Investitionen erst nach fundierter Werteermittlung sowie Risikoanalyse vorgenommen werden und die Bestandsimmobilien überwacht werden.
Den Anforderungen müssen dabei alle Institute gerecht werden, welche ein Immobiliengeschäftsvolumen im Wert von mehr als 10 Millionen Euro vorweisen bzw. deren Bilanzsumme im Immobiliengeschäft 2 % übersteigt.
Festgehalten werden die neuen Anforderungen im Besonderen Teil 3 der MaRisk. Im Folgenden haben wir die Kerninhalte übersichtlich dargestellt: